EStG

§35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen von Handwerkerleistungen

 

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Rechenbeispiel für Steuerermäßigung

 

Handwerkerrechnung  inkl. 19% MwSt.                   7.140,--

Abzüglich enthaltene Materialkosten                    - 1.499,40

Reine Lohnkosten inkl. 19% MwSt                            5.640,--

Davon 20% Steuerermäßigung                                1.128,12

 

 

In diesem Beispiel sind 1.128,12€ von den in der Handwerkerrechnung enthaltenen Lohnkosten als Steuerermäßigung anzusetzen.